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Meldungen von Missständen und Verstössen


Die Nutzung ist freiwillig. Das Hinweisgebersystem soll die Kommunikation nicht ersetzen, sondern dient nur der Meldung von schwerwiegenden Verdachtsfällen auf einen Gesetzesverstoß, gegen interne Bestimmungen oder für solche Fälle, wo eine besondere Vertraulichkeit der Information gewährleistet werden muss.

Meldungen können deshalb auch anonym abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass bei Meldungen ohne Schilderung ausreichend konkreter Anhaltspunkte aus rechtlichen Gründen keine Bearbeitung möglich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass bewusste Falschmeldungen und Verleumdungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Dies gilt nicht für Meldungen, die im guten Glauben abgegeben wurden und sich im Nachgang aber als falsch herausstellen.